Die Schweizerische Gesellschaft für Religionswissenschaft SGR-SSSR vergibt finanzielle Zuschüsse mit dem Ziel, den religionswissenschaftlichen Nachwuchs zu fördern sowie die Sichtbarkeit religionswissenschaftlicher Forschung und ihre Inhalte in der Öffentlichkeit zu vermitteln.
Anträge
Einzelheiten der Förderungen regelt das Merkblatt.
Termine für Antragseinreichungen zur Behandlung an der Vorstandssitzung sind jeweils der 15. Februar und 15. September des Jahres.